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Handyortung

Standortabfrage eines Teilnehmers durch den Mobilfunknetzbetreiber.

In Österreich ist die elektronische Standortabfrage in Notfällen seit kurzem neu geregelt. Geht bei einer Leitstelle der Notruf eines Mobilfunkteilnehmers ein, der durch die Leitstelle nicht selbst lokalisiert werden kann, ist diese berechtigt, die elektronische Anfrage zur Handyortung abzusetzen.

Der Mobilfunkbetreiber beantwortet die elektronische Anfrage automatisch durch Übermittlung der "einfachen Standortdaten" unmittelbar nach Eingang der Anfrage elektronisch.

Die Mobilfunk-Anbieter haben sich dazu freiwillig verpflichtet, den betroffenen Teilnehmer (in der Regel per SMS) darüber zu informieren, daß eine Standortabfrage vorgenommen wurde.

 

 

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