Menü
A A A
www.e-lexikon.at

Begriff drucken

Handymastensteuer

Bezeichnung für die von der niederösterreichischen Landesregierung mit Wirksamkeit 1.1.2006 geplante Steuer auf Mobilfunkbasisstationen (Handy-Steuer, Handymastensteuer).
Die Bekanntgabe dieser Abgabe hat, insbesonders unter den Mobilfunkbetreibern, zu heftigen Reaktionen geführt. Einerseits wird argumentiert, dass die geplante Handy-Steuer ein schwerer Verfassungsbruch ist und gegen europäisches Recht verstößt. Andererseits drohen bei der Einführung nicht nur höhere Kosten für die Handytelefonierer, sondern vor allem auch eine Ausdünnung der Versorgung im ländlichen Raum.
Das Land Niederösterreich erwartet sich durch diese Steuer, neben den willkommenen Mehreinnahmen, eine häufigere gemeinsame Nutzung von Mobilfunkbasisstationen durch die Netzbetreiber und die Reduzierung des "Handymastenwildwuchses".

Aktuelle Ergänzung:
Durch die Kooperation mit den Mobilfunkbetreibern verzichtet das Land Niederösterreich auf die Einführung des Sendeanlagenabgabengesetzes.

siehe auch:

  • Basisstation
  • Handy
  • Mobilfunk
 

drucken

zum Lexikon

Kostenloses Abonnement - Aktuellen Begriff per E-Mail erhalten

Neue Begriffe

Meistgesuchte Begriffe

Links

Abonniere den e-lexikon-Newsletter und wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Begriffe!

© 2024 www.e-lexikon.at