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Die Polizei darf künftig die privaten Computer verdächtiger Personen online ausspionieren.
Durchgeführt werden die Online-Durchsuchungen mithilfe spezieller Programme. Der Rechner wird dabei mithilfe eines Trojaners infiziert, der es ermöglicht, die Festplatten nach verdächtigem Material zu scannen. Zudem wird die Internetkommunikation des Benutzers überwacht.

Ein Zugriff auf private Computer soll nur dann möglich sein, wenn ein konkreter Tatverdacht hinsichtlich schwerer bzw. terroristischer Verbrechen bestehe.

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