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Datenschutzbeauftragter. Person, die in Behörden und Unternehmen für die Einhaltung des Datenschutzes zuständig ist.

Im Rahmen des Inkrafttretens der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) per 25.5.2018 wird der Datenschutzbeauftragte (Quelle: http://www.wko.at/datenschutz) definiert:

Eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht, wenn im Rahmen der Kerntätigkeit des Unternehmens eine regelmäßige und systematische Überwachung erfolgt oder wenn die umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten oder strafrechtlicher Daten erfolgt. Beispielsweise Banken, Versicherungen, Kreditauskunfteien, Berufsdetektive und Krankenanstalten. Auch kann ein Datenschutzbeauftragter freiwillig bestellt werden. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind zu veröffentlichen und der Datenschutzbehörde mitzuteilen.

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind:
- Die Unterrichtung und Beratung der Unternehmer und Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Pflichten nach dem Datenschutzrecht.
- Die Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und Strategien für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter.
- Beratungen – auf Anfrage - im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und der Überwachung ihrer Durchführung.
- Die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Anlaufstelle für diese.

http://www.wko.at/datenschutz

siehe auch:

 
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