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Ergebnis für ECG (2)

druckenmailenECG

Das e-commerce Gesetz (ECG) ist in Österreich seit 1.1.2002 in Kraft. Das ECG ist für alle jene relevant, die Dienste in der Informationsgesellschaft anbieten. Nach §3 fallen darunter alle jene Dienste, die in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf individuellen Abruf des Empfängers bereitgestellt werden. Als Beispiele werden im Gesetz u.a., der Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, Online-Informationsangebote, Online-Werbung und elektronische Suchmaschinen und Datenabfragemöglichkeiten genannt. Im Prinzip sind daher alle kommerziellen Webauftritte betroffen.
Wichtige Punkte des ECG sind beispielsweise die Informationspflicht (Mindestangaben zum Unternehmen: Name, Adresse, Mail, UID, Firmenbuch), speicher- und ausdruckbare Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Möglichkeit, vor dem elektronischen Vertragsabschluss Eingabefehler erkennen und berichtigen zu können.

siehe auch:

 

druckenmailenECG-Liste

Von der österreichischen Telekom-Regulierungsbehörde RTR geführte Anti-Spam-Liste ("Robinson-Liste"), in die sich alle jene natürlichen und juristischen Personen kostenlos eintragen können, die keine Werbemails erhalten wollen.

Die ECG-Liste soll lästige Werbemails verhindern. Die RTR bietet ein webbasiertes System zur Verwaltung der Liste an. Diensteanbieter, die E-Mail-Werbung unaufgefordert versenden, müssen diese Liste beachten, indem sie an darin enthaltene Adressen keine Werbemails senden. Allerdings ist die Wirkung dieser Anti-Spam-Liste sehr begrenzt, da sich nicht alle Werbeversender an die Regeln halten.

https://www.rtr.at/TKP/service/ecg-liste

siehe auch:

 
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