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Mit 1. Juli 2005 ist in Österreich das neue Mediengesetz in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen vor allem das Internet und haben dort für große Unruhe gesorgt.
Die Ambition des Gesetzgebers - die Integration des Internet in das bisher auf Printmedien und Rundfunk ausgerichtete Mediengesetz - wird von der Mehrheit der Kommentatoren zwar als verständlich, aber dennoch misslungen betrachtet.

Das Gesetz macht Website-Betreiber zu Medieninhabern. Dadurch betrifft das Medienrecht, bisher ein Spezialbereich, nun jeden, der online publiziert (z.B. auch Hobby- oder Selbstdarstellungswebsites, Themenforen, Selbsthilfewebsites, Weblogs, Webcams). Sie unterliegen nun der Offenlegungspflicht, das heißt der Angabe von Name und Wohnort. Die Impressumspflicht gilt hingegen nicht für alle Websites, sondern nur dann wenn zumindest viermal jährlich ein Newsletter verschickt wird.

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