Ergebnis für Trojaner (2)
Bundestrojaner
Die Polizei darf künftig die privaten Computer verdächtiger Personen online ausspionieren.
Durchgeführt werden die Online-Durchsuchungen mithilfe spezieller Programme. Der Rechner wird dabei mithilfe eines Trojaners infiziert, der es ermöglicht, die Festplatten nach verdächtigem Material zu scannen. Zudem wird die Internetkommunikation des Benutzers überwacht.
Ein Zugriff auf private Computer soll nur dann möglich sein, wenn ein konkreter Tatverdacht hinsichtlich schwerer bzw. terroristischer Verbrechen bestehe.
siehe auch:
Trojaner
Programme, die bei der Ausführung unerkannt für den Benutzer ein zweites Programm installieren. Dieses Programm kann beispielsweise Passwörter ausspionieren, die Fernsteuerung des Rechners über das Internet ermöglichen oder ohne Wissen des Benutzers E-Mails versenden. Häufig werden Trojaner (auch Backdoorprogramme genannt) als Email-Attachment verbreitet. Auch die ersten Trojaner für Mobiltelefone sind bereits im Umlauf.