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Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter sind Personen oder Unternehmen, die Daten weisungsgebunden und vertraglich gebunden für jemand anderen verarbeiten.

„Klassische“ Auftragsverarbeiter sind z.B. Clouddienste-Anbieter, Newsletter-Tool-Betreiber oder Dienstleister für Sicherungs-Backups. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hält fest, dass im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter/IT-Dienstleister zwingend ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen ist. Auch innerhalb eines Konzerns müssen gegebenenfalls Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen werden.

Pflichten, eines Auftragsverarbeiters sind die Führung eines Verfahrensverzeichnisses, der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen und die Einhaltung der erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen. Als Auftragsverarbeiter für Daten, die er im Auftrag seines Kunden verarbeitet, führt er ein entsprechendes Verarbeitungsverzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung.

 

 

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