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Geoblocking-Verordnung

Die EU-weite Verordnung ist am 3. Dezember 2018 in Kraft getreten und soll jedem Kunden in der EU den gleichen Zugang zu Onlineshops zu denselben Preisen und Verkaufsbedingungen gewähren („shop like a local“).

Eine Diskriminierung oder Verweigerung des Zugriffs auf einen Shop aufgrund der Herkunft des Besuchers (beispielsweise Lieferadresse, IP-Adresse) oder ein automatisches Umleiten auf länderspezifische Webseiten ohne ausdrückliche Zustimmung des Besuchers, ist ab Inkrafttreten der Verordnung verboten. Auch eine Ungleichbehandlung beim Preis und bei Zahlungsmethoden ist unzulässig.

Jeder Händler kann allerdings weiterhin sein Liefergebiet frei bestimmen. Die Lieferung nur in bestimmte Länder ist zulässig, wenn eine diesbezügliche klare Information ersichtlich ist. Zahlungsmethoden hingegen dürfen nicht länderspezifisch eingeschränkt werden.

 

 

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