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Entbündelung

Unter der Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung ist laut des österreichischen Telekommunikations-Regulators Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) die vorgesehene Verpflichtung für marktbeherrschende Unternehmen zu verstehen, jene Leitungssegmente des Anschlussnetzes, die von der lokalen Vermittlungsstelle zum Teilnehmer führen, anderen Betreibern gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Der alternative Netzbetreiber muss dafür die sogenannte Entbündelungsmiete für die so genannte letzte Meile (Last Mile) entrichten.

siehe auch:

  • Last Mile
  • RTR
  • VAT
 

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