Begriff drucken
eIDAS
Electronic Identification, Authentication And Trust Services.
Die eIDAS-Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) bietet eine europaweit einheitliche Grundlage für vertrauenswürdige und nachweisbare elektronische Geschäftsprozesse in Europa. Es handelt sich um eine Verordnung über die elektronische Identifizierung und über Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen in den Mitgliedstaaten der EU.
Als EU-Verordnung ist diese unmittelbar geltendes Recht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten und genießt Anwendungsvorrang gegenüber den nationalen Signaturgesetzen. Gemäß Artikel 25 eIDAS-Verordnung hat eine qualifizierte elektronische Signatur die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und wird in allen Mitgliedstaaten anerkannt.
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2014/910
siehe auch:
- Authentication
- Digitale Signatur