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e-commerce Gesetz

Das e-commerce Gesetz (ECG) ist in Österreich seit 1.1.2002 in Kraft. Das ECG ist für alle jene relevant, die Dienste in der Informationsgesellschaft anbieten. Nach §3 fallen darunter alle jene Dienste, die in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf individuellen Abruf des Empfängers bereitgestellt werden. Als Beispiele werden im Gesetz u.a., der Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, Online-Informationsangebote, Online-Werbung und elektronische Suchmaschinen und Datenabfragemöglichkeiten genannt. Im Prinzip sind daher alle kommerziellen Webauftritte betroffen. Wichtige Punkte des ECG sind beispielsweise die Informationspflicht (Mindestangaben zum Unternehmen: Name, Adresse, Mail, UID, Firmenbuch), speicher- und ausdruckbare Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Möglichkeit, vor dem elektronischen Vertragsabschluss Eingabefehler erkennen und berichtigen zu können.

siehe auch:

  • AGB
  • DSA
  • Datenschutz
  • E-Government-Gesetz
  • Fernabsatz
  • Mediengesetz
  • TKG
  • e-commerce
 

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