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Fernabsatz
Laut dem Fernabsatz-Gesetz Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, sofern sich der Unternehmer eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems bedient. Darunter fallen Bestellungen über Versandhaus, Telefon, Bestellkarten, E-Mail und Online-Shops.
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