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Aktueller Begriff - 18.03.2024

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Digital Services Act - Gesetz über digitale Dienste in der EU.

Der DSA gibt allen Anbietern von digitalen Diensten und Produkten im Internet ein einheitliches Regulativ. Bisher diente dazu die seit Beginn der 2000er-Jahre geschaffene e-Commerce Richtlinie. Mehr als 20 Jahre später bringen neue und innovative Geschäftsmodelle und Dienste wie soziale Netzwerke und Online-Plattformen neue Risiken und Herausforderungen.

Die EU-Kommission möchte mit dem Digital Services Act durch Angleichung der nationalen Regulierungsmaßnahmen einheitliche Regeln für ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld schaffen. Ziele sind besserer Schutz der Benutzer und ihrer Grundrechte im Internet sowie Verpflichtungen für Online-Plattformen für mehr Transparenz und Gerechtigkeit.

Digitale Plattformen müssen beispielsweise einheitliche Meldewege zur Bekanntgabe illegaler Inhalte anbieten und zügig Maßnahmen gegen illegale Inhalte ergreifen. Für "sehr große" Online-Plattformen wurden strengere Regeln definiert, das betrifft beispielsweise Internetgiganten wie Google, Meta, Amazon oder Microsoft. Diese müssen u.a. Zugang zu den von ihnen verwendeten Algorithmen bieten.

Der DSA ist als Verordnung der Europäischen Union im Februar 2024 in Kraft getreten. In Österreich tritt dazu das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz (KDD-G) in Kraft, die Aufgabe des "Digital Services Coordinators" (DSC) erfüllt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria).

https://www.rtr.at/DSA_Austria

siehe auch:

 
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