D
Datenintegrität
Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die Korrektheit der Daten während Verarbeitung oder Übertragung aufrechterhalten wird.
Auch als Begriff für die Datenkonsistenz verwendet - den ordnungsgemäßen Zustand von Daten in einer Datenbank.
siehe auch:
Datenkonsistenz
Bezeichnung für den ordnungsgemäßen Zustand von Daten in einer Datenbank.
siehe auch:
Datenmodell
Entwurf zur Strukturierung von Daten in einer Datenbank. Bei Erstellung einer Datenbank sollten einige rudimentäre Regeln beachtet werden, die die Konsistenz der Daten gewährleisten.
Man unterscheidet verschiedene Typen von Datenmodellen:
- Hierarchisches Datenmodell
- Netzwerkdatenmodell
- Relationales Datenmodell (RDBMS)
- Objektorientiertes Datenmodell
siehe auch:
Datenpaket
Bei der Datenübertragung über TCP/IP werden die Daten in Datenpakete aufgeteilt und stückweise versendet. Beim Empfänger werden diese Pakete wieder zusammengesetzt. Das TCP/IP Protokoll prüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.
siehe auch:
Datenpflege
Bezeichnung für die Eingabe von Informationen in ein System, also das Einfügen, Ändern und Löschen von Daten.
siehe auch:
Datenrettung
Einige Unternehmen haben sich auf das Wiederherstellen von Daten auf mechanisch zerstörten, gelöschten oder formatierten Datenträgern spezialisiert.
Ursache von defekten Datenträgern sind Hardwaredefekt, Überhitzung, Blitzschlag, Programmabsturz, Systemausfall oder Virenattacken.
Oft können die Daten unter Laborbedingungen wiederhergestellt werden. Sogar nach Wasser- und Brandschäden oder einem Headcrash auf der Festplatte, solange die physikalischen Informationen nicht zerstört wurden.
siehe auch:
datenroaming
Bezeichnung für die Nutzung des Netzes eines fremden Mobilfunkbetreibers, beispielsweise im Ausland, für diverse Datendienste. Voraussetzung für roaming ist, dass der eigene Netzbetreiber mit anderen Mobilfunknetzbetreibern ein Roaming-Abkommen geschlossen hat.
siehe auch:
Datensatz
In relationalen Datenbank-Managementsystemen (RDBMS) besteht die Datenbank aus mehreren Tabellen, in denen die Daten hinterlegt sind. Jede Zeile einer Tabelle stellt einen Datensatz (engl. Record) dar, jede Spalte entspricht einem Datenfeld. Die Tabellen können untereinander mittels eines gemeinsamen Feldes (beispielsweise über die Kundennummer) verknüpft werden.
Zur eindeutigen Identifizierung eines Datensatzes dient der Primärschlüssel (Primary Key). Der Primary Key besteht aus einem Feld (manchmal auch aus mehreren Feldern), dessen Wert innerhalb einer Tabelle nur einmal vorkommen kann. Beispielsweise eine fortlaufende Kundennummer in einer Kundentabelle, oder eine Artikelnummer in einer Produkttabelle.
siehe auch:
Datenschutz
Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen eines solchen Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind.
Datenschutz steht für die Idee, personenbezogene Daten vor Missbrauch zu schützen und dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. In Zeiten der globalen Vernetzung wird der Umgang mit sensiblen Daten, insbesonders im Zusammenhang mit dem gesteigerten Informations- und Sicherheitsbedürfnis, immer heikler.
Gesetzliche Grundlagen:
Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten
(Österreich, Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000).
Richtlinie 95/46/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ("Datenschutzrichtlinie").
DSGVO:
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
siehe auch:
- ARGE Daten
- DSB
- DSGVO
- DVR
- E-Government-Gesetz
- Mediengesetz
- NOYB
- Saferinternet.at
- Vorratsdaten-Speicherung
- e-commerce-Gesetz
Datenschutzgesetz
Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen eines solchen Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind.
Datenschutz steht für die Idee, personenbezogene Daten vor Missbrauch zu schützen und dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. In Zeiten der globalen Vernetzung wird der Umgang mit sensiblen Daten, insbesonders im Zusammenhang mit dem gesteigerten Informations- und Sicherheitsbedürfnis, immer heikler.
Gesetzliche Grundlagen:
Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten
(Österreich, Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000).
Richtlinie 95/46/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ("Datenschutzrichtlinie").