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BaFG

Das Barrierefreiheitsgesetz gilt in Österreich für Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 29. Juni 2025 in Verkehr gesetzt oder erbracht werden. Ziel ist es, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen europaweit den gleichen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen und diese von Menschen mit Behinderung ohne Erschwernis genutzt werden können.

Vom Anwendungsbereich erfasst sind Produkte wie etwa PCs, Smartphones, E-Reader, Spielkonsolen, Bankomaten oder Fahrtkartenautomaten. Dienstleistungen, die unter das BaFG fallen, sind etwa E-Banking, Online-Messenger-Dienste, E-Ticketing, aber auch der E-Commerce. Unternehmen, die online Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen (E-Commerce), müssen ab dem 29. Juni 2025 sicherstellen, dass ihr Webshop den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht.

Ausgenommen sind reine Präsentations- oder Informationsseiten, Kleinstunternehmen sowie reine B2B-Webshops.

 

 

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