Menü
A A A
www.e-lexikon.at

Begriff mailen

Digitaler Nachlass

Das digitale Erbe von BenutzerInnen im Todesfall.

Wer im Internet aktiv ist, verfügt in der Regel über eine Vielzahl an Benutzerkonten: Social-Media-Profile, E-Mail-Konten, Online-Banking, Online-Bezahldienste, Cloudspeicher, diverse Kundenaccounts, Abos, Zugangsdaten, Websites, Domainnamen, etc..

Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, wie mit dem digitalen Nachlass im Todesfall umgegangen werden kann: Erhaltung, Löschung, Archivierung oder Übertragung der Daten an Angehörige/Erben/dritte Personen. Die Rechtslage zu Online-Hinterlassenschaften wirft noch viele Fragen auf, das Erbrecht ist in fast allen Staaten der Welt unterschiedlich.

Wer selbstbestimmt über den eigenen digitalen Fußabdruck entscheiden möchte, sollte schon zu Lebzeiten vorsorgen und sich damit auseinandersetzen, was mit den digitalen Spuren nach dem Tod passieren soll. Ein erster Schritt ist eine Bestandsaufnahme und die Dokumentation aller Dienste und Mitgliedschaften im Internet. Ob in Form einer Liste oder mit Hilfe eines Passwort-Manager-Tools, die Daten sollten laufend aktualisiert werden. Empfohlen wird auch festzuhalten, ob die Benutzerkonten und Daten nach dem Tod im Web weiterhin zugänglich sein sollen bzw. welche Daten gelöscht werden sollen. Auch sollte eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmt werden, denen man persönliche Daten überlassen würde.

Der von der ISPA (Internet Service Providers Austria) herausgegebene Leitfaden „Digitaler Nachlass“ stellt die verschiedenen Vor- und Nachsorgemöglichkeiten vor.

 

 

aktualisieren CAPTCHA Image

 

 

 

zum Lexikon

Kostenloses Abonnement - Aktuellen Begriff per E-Mail erhalten

Neue Begriffe

Meistgesuchte Begriffe

Links

Abonniere den e-lexikon-Newsletter und wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Begriffe!

© 2024 www.e-lexikon.at