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Ergebnis für Speichermedienvergütung (1)

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Am 1.10.2015 ist in Österreich die neue Urheberrechtsabgabe (URA) - auch als Speichermedienabgabe, Festplattenabgabe, früher auch als Leerkassettenvergütung (LKV) bezeichnet - in Kraft getreten.

Mit der Novelle der Urheberrechtsabgabe besteht nach dem Gesetz eine Vergütungspflicht für „Speichermedien aller Art“, soweit sie nicht nur geringfügig für privates Kopieren verwendet werden können. Betroffen von dieser Regelung sind somit alle Medien, die Audio-, Video-, Text oder Bilddateien speichern können. Darunter fallen u.a. alle Arten von externen und internen Festplatten, Speicher in mobilen Geräten (Smartphones, Tablets, usw.), SD-Karten und andere Speicherkarten, Smartwatches, USB-Sticks, beschreibbare CDs/DVDs und MP3-Player. Die Urheberrechtsabgabe ist im Kaufpreis enthalten. Die Tarife schwanken zwischen EUR 0,35 für Speicherkarten aller Art und EUR 5,00 für integrierte Speicher in PCs oder Notebooks.

Die Art der Einhebung und die Höhe der URA ist nationales Recht. In Österreich führt dies die Verwertungsgesellschaft "austromechana" durch. Gewerbliche und institutionelle Endverbraucher haben das Recht, die Speichermedienvergütung zurückzufordern, wenn sie Festplatten überhaupt nicht für private Kopien nutzen.

http://www.austromechana.at

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