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Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA, 2020 für nichtig erklärt.

Da in den Vereinigten Staaten von Amerika kein ausreichender Schutz für personenbezogene Daten europäischer Personen gewährleistet ist, gelten die USA als "nicht-sicheres" Drittland, was den Datenschutz betrifft. Deshalb hat die EU Abkommen mit den USA ("Safe Harbor" und Nachfolgeabkommen "Privacy Shield") geschlossen, mit der sich teilnehmende amerikanische Anbieter verpflichtet haben, sich an europäische Datenschutz-Standards zu halten. So war die Datenübermittlung legal und damit der Einsatz amerikanischer Dienstleister möglich.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch im Juli 2020 das Abkommen "Privacy Shield" in Anbetracht der Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes für unzulässig erklärt. Auslöser war eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems (Vorsitzender der Initiative NOYB) gegen Facebook bei der irischen Datenschutzbehörde, weil Facebook Irland Daten an den Mutterkonzern in den USA weiterleitet.

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